Satzungsänderung: Wahlperiode wird auf 3 Jahre verlängert

In unserer Sitzung am 29. November 2014 haben wir eine Satzungsänderung beschlossen, die nun noch vom Stadtrat abgesegnet werden muss.

Die wichtigste Änderung stellt die Verlängerung der Wahlperiode von zwei auf drei Jahre dar. „Es ist normal, dass ein neu zusammengesetztes Jugendparlament eine gewisse Zeit braucht, um sich einzuarbeiten. Auch neu gewählte Vorstandsmitglieder müssen erst in ihre Aufgabe hineinwachsen. Durch diese Änderung bringen wir deutlich mehr Kontinuität in die Arbeit des Jugendparlaments. Wir sind überzeugt davon, dass dies die zukünftige Arbeit des Jugendparlaments noch erfolgreicher machen wird“, begründete der Vorsitzende Maximilian Stascheit die von Mitgliedern der Stadtverwaltung und dem Vorstand ausgearbeitete Entscheidung.

Außerdem müssen Kandidaten bei der Wahl von nun an jünger als 18 Jahre sein. „So verringern wir die Alterspanne zwischen den einzelnen Mitgliedern. Außerdem kann man ab 18 Jahren ja auch schon für den Stadtrat kandidieren“, erklärte Lars Mantke.

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